Service

Mitarbeiterin berät eine Patientin am Empfang der kieferorthopädischen Praxis.

Herausnehmbare Spangen sollten einmal täglich mit der Zahnbürste und Zahnpasta geputzt werden, zusätzlich empfehlen wir Ihnen die Spange alle 2 Wochen mit verdünnter Essigessenz oder Zitronensäure zu reinigen. Alternativ kann die Spange in ein Ultraschallbad gelegt werden. Vermeiden Sie bitte Reinigungstabletten, da diese den Kunststoff angreifen.

Bitte reinigen Sie mit der Technik, die in unserer Praxis gezeigt wurde. Putzen Sie mindestens morgens und abends die Zähne gründlich. Verwenden Sie fluoridhaltige Zahnpasta. Besonders empfehlenswert sind die dieser Zeit Spüllösungen, die sowohl Fluoride zur Schmelzhärtung als auch einen desinfizierenden Zusatz enthalten, der Zahnfleischentzündungen entgegenwirkt. So wird die Entstehung von Karies und Zahnfleischentzündungen vorgebeugt.

Manchmal kann es passieren, dass zum Beispiel durch das Durchbrechen eines bleibenden Zahns Druckstellen auftreten oder aber ein Drahtelement ins Zahnfleisch sticht. In solchen Fällen sollte möglichst bald der Kieferorthopäde aufgesucht werden, tritt eine längere Tragepause ein, ist oft eine Neuanfertigung notwendig.

Es sollte sofort ein Termin in der Praxis vereinbart werden, um eine neue Apparatur anzufertigen. Für die Krankenkasse entstehen dadurch zwar Mehrkosten, bei erstmaligen Verlust werden diese jedoch in aller Regel übernommen.

Falls die Praxis nicht zu erreichen ist, sollte man vom mitgegebenen Wachs ein Stück abbrechen und in eine kleine Kugel formen. Diese drückt man auf das stechende Drahtende. Alternativ kann man auch zuckerfreies Kaugummi nehmen. Notfalls muss der Draht mit einem Cutter oder mit einer Nagelschere vorsichtig abgeschnitten werden.

Da das Bracket oder Band noch mit dem Draht verbunden ist, kann eigentlich nicht viel passieren. Es sollte jedoch kurzfristig ein Termin in der Praxis vereinbart werden, um es wieder zu befestigen.

Idealerweise wenn das Kind zwischen 6 und 7 Jahren alt ist. Das ist die Zeit wenn die ersten bleibenden Backenzähne und Schneidezähne durchbrechen. Ein weiterer wichtiger Zeitpunkt ist vor dem Hauptwachstumsschub kurz vor der Pubertät, etwa mit 10 Jahren bei Mädchen und etwa 12 Jahren bei Jungen. Eine Vorstellung im jungen Alter kann spätere schwere Eingriffe vermeiden.

Der erste Termin ist meist ein Beratungstermin und dient dem Kennenlernen. Wir fragen warum der Patient zu uns gekommen ist, schauen uns Kiefer, Gesicht, Kiefergelenk, Kaumuskulatur und Zahnstellung an, gehen auf Fragen und Wünsche des Patienten ein. Wenn eine Behandlung indiziert ist und eine Behandlung gewünscht wird fertigen wir erst im zweiten Termin Abrücke der Zähne, Röntgenbilder und Fotos an, um einen individuellen Behandlungsplan erstellen zu können, der vor Behandlungsbeginn ausführlich besprochen wird.

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr werden viele Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sofern ein gewisses Ausmaß einer Fehlstellung vorhanden ist (ab Indikationsgruppe Grad 3).

Bei privatversicherten Kindern werden in der Regel die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung übernommen, hier gibt es jedoch große Unterschiede hinsichtlich der Kostenerstattung, abhängig vom gewählten Tarif des versicherten Kindes.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt keine Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, die nach dem 18. Lebensjahr begonnen wird. Eine Ausnahme stellt eine so extreme Kieferfehlstellung dar, die sich nur kombiniert zusammen mit einem Mund-Kiefer-Gesichtschirurg, d.h. durch eine Operation behandeln lässt.

Bei privatversicherten Erwachsenen werden in der Regel die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung übernommen, hier gibt es jedoch große Unterschiede hinsichtlich der Kostenerstattung, abhängig vom gewählten Versicherungstarif.

Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten, da die Höhe der Kosten z.B. abhängig ist vom Befund, d.h. dem Ausmaß der Fehlstellung, oder von Wünschen des Patienten hinsichtlich der Behandlungsapparatur und Dauer der Behandlung.

Meistens lässt sich jedoch eine für den Patienten akzeptable individuelle Kostenlösung durch eine Ratenzahlung finden.

Nein, solange Sie sich an die Anweisungen des Kieferorthopäden halten. Die Zähne werden durch eine Zahnspange an die geplante Stelle bewegt und danach durch sogenannte Haltespangen und Retainer an Ort und Stelle gehalten. Das Risiko, dass sie sich an ihre ursprüngliche Stelle zurückbewegen, ist allerdings hoch. Deshalb müssen Retainer, meistens lebenslang, nach den Anweisungen des Kieferorthopäden getragen werden.

Ja, Kontrolltermine beim Zahnarzt sollten unbedingt weiter eingehalten werden (1-2 mal pro Jahr), auch wenn der Kieferorthopäde natürlich auch nach Karies und der Mundhygiene schaut und bei Bedarf eine Überweisung an den Zahnarzt ausstellt.

Brackets und andere feste Zahnspangen beeinflussen die Aussprache nicht nachhaltig. Natürlich kann es gerade bei herausnehmbaren Klammern und Spangen, die an der Innenseite der Zähne angebracht sind, zu Einschränkungen beim Sprechen kommen. In aller Regel gewöhnt man sich aber recht schnell daran.

Leider ja. Sobald sich die Milchzähne im Frontzahnbereich gebildet haben, können sie vom Daumen verdrängt werden. Wird das Daumenlutschen nach dem 3. Lebensjahr nicht abgewöhnt, kann das Kieferwachstum und die Zungenmotorik nachhaltig gestört werden.

Leider ja. Ähnlich wie beim Daumenlutschen kann es bei Verwenden eines Schnullers nach dem 3. Lebensjahr zu einem sogenannten offenen Biss kommen. Wenn der Schnuller nicht entwöhnt wird, kann zudem die Sprachentwicklung gestört werden (z.B. Probleme mit Zischlauten).

Doch! Sie können sogar sehr wirksam sein und ggf. den späteren Einsatz einer festen Spange vermeiden. Man muss sie aber sehr konsequent tragen!

Wir schlagen nur sinnvolle Zusatzleistungen vor. Die Entscheidungen treffen Sie! Die moderne Kieferorthopädie verfügt über viele Möglichkeiten, die Behandlung weniger belastend zu gestalten. Die Krankenkassen dürfen aber nur das unbedingt Notwendige übernehmen.

Der Körper gibt die Geschwindigkeit vor. Eine kieferorthopädische Behandlung ist sehr komplex. Das Korrigieren von Zahn- und Kieferfehlstellungen braucht Zeit, damit der Zahnhalteapparat nicht geschädigt wird. Ihr Kieferorthopäde nimmt sich genau so viel Zeit, wie Ihr Körper benötigt.

Kieferorthopädie ist Zahnmedizin. Jede Zahnkorrektur ist ein Eingriff im Kiefer. Auch wenn es aus Patientensicht nur um kleine optische Korrekturen geht, müssen alle langfristigen Konsequenzen der Behandlung beachtet werden, wie z.B. Kiefergelenksprobleme.

Der Preis wird durch Weglassen von Diagnostik und Behandlungskontrollen erkauft. Eine kieferorthopädische Eigentherapie oder mit nur einmaligem persönlichem Kontakt zu einem Zahnarzt ohne geeignete Kontrolle und Dokumentation des Behandlungsverlaufes weist die Bundeszahnärztekammer als medizinisch unverantwortlich und für den Patienten als potentiell gesundheitsgefährdend zurück.

Es ist bewiesen, dass Kieferorthopädie Zahnfehlstellungen beheben kann. Kieferorthopädische Behandlungen können bei psychischen Problemen helfen, denn ein schönes Lächeln stärkt das Selbstvertrauen und wirkt sich positiv auf das psychische Wohlbefinden aus. Kieferorthopädische Behandlungen wirken sich auch auf Nase und Rachen aus und können die Atmung verbessern. Eine höhere Lebensqualität ist wissenschaftlich belegt.

Um das gewünschte Ergebnis zu bekommen, sind regelmäßige Kontrollen notwendig, z.B. müssen Drähte regelmäßig kontrolliert und gewechselt werden, bei herausnehmbare Spangen muss die Passung kontrolliert werden und Elemente nachaktiviert werden.

Durch intensive Ausbildung und ihre Erfahrung sehen Kieferorthopäden viele Dinge „auf den ersten Blick“. In kurzer Zeit überprüft und bespricht er den Befund und Zustand der Apparatur. Wie überall herrscht auch in einer kieferorthopädischen Praxis Arbeitsteilung. Bestimmte Aufgaben werden mit dem dafür ausgebildeten Fachpersonal besprochen und übergeben. Die Endkontrolle erfolgt dabei aber immer durch den Kieferorthopäden.

Manche Fehlstellungen lassen sich bei Kindern leichter korrigieren, weil der Kiefer sich noch im Wachstum befindet. Es gibt bestimmte Wachstumsschübe, die von der Natur her zeitlich festgelegt sind. Diese sollte man klugerweise während der Gebissentwicklung nutzen, bevor sich z.B. ein Zahn in falsche Position bringt.

Kein Kieferorthopäde, der Kassenpatienten behandelt, darf eine Behandlung von Zuzahlungen abhängig machen. Einen bestimmten Anteil der Behandlungskosten (20% bzw. 10%) muss jedoch jeder Kassenpatient während der Behandlung zunächst selbst tragen. Wird die Behandlung im definierten Umfang abgeschlossen, zahlt die Krankenkasse den Eigenanteil zurück.